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FAQ

Wenn Sie Ihr endgültiges Ziel mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht haben, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von €250 bis €600. Die Verspätung sollte nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden:

  • ungünstige Witterungsbedingungen
  • Streit
  • Terrorakt oder zugehörige Gefahren
  • Wenn die Verspätung mehr als 2 Stunden beträgt, haben Sie Anspruch auf zusätzlichen Support von der Fluggesellschaft

  • kostenlose Telefonate
  • kostenlose Erfrischungen
  • kostenlose Mahlzeit
  • kostenlose Unterkunft
  • kostenloser Transfer zur Unterkunft
  • Das ist eine normale Situation, da die Fluggesellschaften ihrer Zahlungsverpflichtung in den meisten Fällen kaum nachkommen. Unsere weitreichenden Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften ermöglichen es uns, die Entschädigungsmöglichkeiten zu erhöhen. Wenn die Fluggesellschaft die Zahlung weiterhin ablehnt, können wir Dritte einbeziehen, um das Gerichtsverfahren vorzubereiten und eine erfolgreiche Lösung des Falls sicherzustellen.

    Nein. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, weil die sich nicht auf die Gültigkeit der Verordnung auswirkt.

    Wie kann Aircompense mir helfen?

  • Detaillierte Analyse aller Umstände des Falles unter Verwendung unserer Software
  • Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und an die Parteien zu senden
  • Die Verhandlungen mit der Fluggesellschaft
  • Bei Bedarf (werden wir unsere Partner beteiligt und übernehmen alle Kosten und Risiken):

  • Die Vorbereitung auf einen Gerichtstermin
  • Das Gerichtsverfahren
  • Sie bleiben immer auf dem Laufenden über Ihr persönliches Profil und unsere Benachrichtigungen.

    Wir bieten Ihnen alle notwendigen Dienstleistungen kostenlos an. Wir berechnen nur eine Erfolgsgebühr gemäß der Zahlungsrichtlinie. Wir berechnen diese Gebühr erst nach Erhalt der Entschädigung.

    Wir versuchen, Ihnen so schnell wie möglich eine Entschädigung zukommen zu lassen. Einige Fluggesellschaften antworten in 2-3 Tagen, andere in 4-6 Wochen. Im Durchschnitt sorgen wir innerhalb von 8 Wochen nach Antragstellung für ein vorgerichtliches Anerkenntnis. Bei gerichtlichen Verfahren kann die Dauer 16 bis 20 Wochen betragen.

    Die EU-Verordnung gilt, wenn:

  • Das Abreiseland ein Mitglied der EU ist (unabhängig von der Fluggesellschaft).
  • Der Flug von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft (sowie Island, Norwegen oder der Schweiz) durchgeführt wird.
  • Wenn Ihr Flug innerhalb der letzten 2 bis 6 Jahren Verspätung hatte oder storniert wurde, je nach Flugbetrieb und Route, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung und können einen Antrag bei Aircompense stellen.

    Nur Sie als Passagier haben einen Anspruch auf die Entschädigung, unabhängig davon, wer für das Ticket bezahlt hat.

  • Eine unterzeichnete Zustimmung für die Inanspruchnahme unserer Leistungen
  • Alle vorhandenen Informationen zum Flug und zur Buchungsnummer oder Ticketnummer